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Bundesrat macht ersten Schritt zur Besserung, bleibt aber handzahm

Die Volksinitiative „für ein Verbot von Kriegsmaterial-Exporten“ hat schon spürbar politische Wirkung erzeugt: Der Bundesrat liess heute verlauten, dass er die Ausfuhrkriterien im Güterkontrollgesetz erweitern will. Diese Ankündigung ist als Reaktion auf die skandalösen Lieferungen von militärischen Trainingsflugzeugen in den Tschad zu verstehen – die militärischen Trainingsflugzeuge (Pilatus Typ PC-09) unterstehen dem Güterkontrollgesetz.

Das ist zwar ein Schritt in die richtige Richtung, doch es ist immer noch fragwürdig, dass die Flugzeuge, welche nachweislich sehr leicht aufgerüstet werden können, nicht dem Kriegsmaterialgesetz unterstehen. Denn das Kriegsmaterialgesetz ist strikter als das Güterkontrollgesetz und erlaubt die Nichterteilung einer Bewilligung von Exporten in Bürgerkriegsländer oder Folter-Diktaturen. Der Bundesrat besänftigt mit diesem Schrittchen die aufgebrachte Öffentlichkeit, löst aber keine Probleme.

Zur Medienmitteilung des Bundesrates