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Scheinverschärfung: Pilatus-Militärflugzeuge können auch künftig gegen die Zivilbevölkerung eingesetzt werden

Es hätte etwas werden können aus der Revision der Güterkontrollgesetzes. Doch mit der vom Bundesrat vorgeschlagenen Revision des Güterkontrollgesetzes wird auch künftig nicht verhindert, dass Pilatus-Militärflugzeuge in Krisen- und Kriegsgebieten zum Einsatz kommen.

Der Gesetzesentwurf sieht vor, Ausfuhren von Pilatus-Militärflugzeugen dann zu unterbinden, wenn „wesentliche Interessen“ der Schweiz gewahrt werden müssen. Konkret: Den Bundesrat die Menschenrechtslage im Empfängerland erst dann, wenn das Image der Schweiz auf dem Spiel steht.

Der Pilatus-Tschad-Skandal brachte die Bundesbehörden in schwere Erklärungsnöte. Als Reaktion auf die Bombardierungen der Zivilbevölkerung in Darfur durch Pilatus-Militärflugzeuge versprach das federführende Staatssekretariat für Wirtschaft SECO, die Ausfuhr von Pilatus-Militärflugzeugen künftig dann zu unterbinden, wenn das Risiko bestehe, dass die Flugzeuge gegen die Zivilbevölkerung eingesetzt werde (vgl. Medienmitteilung des SECO vom 3.4.2009). Davon bleibt in der nun vom Bundesrat vorgeschlagenen Gesetzesrevision nicht mehr viel übrig.

Mitverantwortlich dafür, dass der Bundesrat nun eine derart zahme Gesetzesrevision vorschlägt, ist die Rüstungslobby, welche bei den Bundesbehörden für eine möglichst uneingeschränkte Ausfuhr von Pilatus-Militärflugzeugen weibelte. An vorderster Front dabei war auch die Nidwaldner Regierung, die von Bundesrätin Doris Leuthard persönlich empfangen wurde (vgl. Medienmitteilung des SECO vom 25.4.2009).

Einmal mehr zeigt sich: Stehen wirtschaftliche Interessen auch nur einer Firma auf dem Spiel, gelten für den Bundesrat die Menschrechte nichts mehr.