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GSoA rekurriert gegen schikanöse Bewilligungspflicht in St.Gallen

Die Stadt St.Gallen verlangt von Unterschriftensammlern, dass sie sich vorgängig um eine Bewilligung für diese Tätigkeit bemühen. Eine kostenpflichtige Bewilligung muss auch eine Einzelperson ersuchen, welche für die Initiative für ein Verbot von Kriegsmaterial-Exporten sammelt. Die St.Galler Gewerbepolizei will damit jegliches politisches Engagement kontrollieren und schränkt die Grundrechte massiv ein. Mittels Rekurs ficht die GSoA nun diese skandalöse Einschränkung der Volksrechte an.Zwei Punkte stehen dabei im Vordergrund:
Zum einen fordert der Rekurs, dass die erhobene Gebühr von 50 Franken gestrichen wird. Die GSoA stellt sich auf den Standpunkt, dass diese Gebühr verfassungswidrig ist. Wenn man nicht ohne Bewilligung in St.Gallen sammeln darf, so ist man gezwungen die Gebühr zu entrichten, wenn man sein Recht auf das Sammeln von Unterschriften für eine Volksinitiative ausüben will. Eine solche Gebühr widerspricht jedoch eindeutig dem Grundsatz, dass die Behörden Initianten von Volksbegehren nicht mit Verwaltungskosten belasten dürfen.
Zum andern wehrt sich der Rekurs der GSoA gegen die Praxis der St.Galler Stadtpolizei, das Unterschriftensammeln auf maximal 6 Tage pro Monat zu beschränken. Klarer und empörender kann eine Einschränkung von Volksrechten ja kaum mehr sein.
Gespannt wartet die GSoA auf die Reaktion des St.Galler Stadtrates. Es ist zu hoffen, dass dieser die Gelegenheit beim Schopf packt und sich einige grundlegendere Gedanken dazu macht, ob seine polizeiliche Regulierungswut noch mit den demokratischen Grundrechten dieses Staates vereinbar ist.
Ein 10vor10-Beitrag zu diesem Thema gibt es hier.

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